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BGH sieht keinen Verzugsschaden des Gläubigers: Schuldner muss keine 1,35 Euro für Schufa-Auskunft zahlen

Zwei Abfallunternehmen wollten rückständige Gebühren geltend machen. Bevor sie klagten, holten Inkassodienstleister Schufa-Auskünfte über die Schuldner ein. Die Kosten dafür können sie nicht ersetzt verlangen, so der BGH.

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Deutscher Anwaltstag in Freiburg: LTO mit Medienpreis ausgezeichnet

Der Deutsche Anwaltverein hat LTO mit dem Sonderpreis des Medienpreises 2026 geehrt. Die Jury würdigte die "kontinuierlich hohe Qualität der Berichterstattung sowie die zentrale Rolle als Leitmedium für Recht und Anwaltschaft".

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Gut informiert im Recruiting-Alltag: LTO startet neuen Newsletter für Arbeitgeber

Recruiting verändert sich stetig: neue Anforderungen, neue Kanäle, neue Erwartungen. Recruiter und Personalverantwortliche müssen daher informiert bleiben und Entwicklungen richtig einordnen. Genau hier setzt der LTO-Arbeitgeber‑Newsletter an.

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